Durchführungsbestimmungen

Durchführungsbestimmungen
Die Inn-Salzach-Classic ist eine Veranstaltung des Vereins Inn-Salzach-Classic mit Einbindung des Tourismusverband s’Endeckerviertel, sowie dem Lions Club Braunau. Besonderer Dank gilt den Sponsoren und der Bezirksverwaltungsbehörde Braunau, die uns im Vorfeld bis zur Durchführung besonders kooperativ unterstützt haben. Wir bitten jeden Teilnehmer um ein „rücksichtsvolles Verhalten“ und die Vermeidung von unnötigem Lärm, besonders in Siedlungsbereichen oder engen Straßendurchführungen. Auf Kinder und Tiere ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. Burnouts sind unerwünscht!

Nichtbeachtung von Anweisungen, Gefährdungen oder unverhältnismäßiges Fahren führen zum Ausschluss.

Fahrerwechsel

Wird während der Fahrt der Fahrer oder Beifahrer gewechselt, ist dies zugelassen, sofern dieser auch eine entsprechende Lenkerberechtigung besitzt. Achtung im deutschen Hoheitsgebiet! In Österreich sind Fahrzeuge mit einer abgelaufener §57a Überprüfung noch 4 Monate zum Verkehr zugelassen, sofern keine schweren technischen Mängel vorliegen. In Deutschland gilt diese Regelung nicht!

Startreihung

Die Startreihung obliegt der Organisation, es wird in der Regel nach dem Baujahr gestartet. Es können jedoch Fahrzeuge eingeschoben werden oder in einer abweichenden Startreihenfolge in den jeweiligen Etappen starten, sollten diese eine Sonderfunktion wie Aufsicht, medizinisches Begleitfahrzeug, oder Serviceaufsicht bekleiden.

Das Starterfahrzeug, sowie Vorausfahrzeuge dürfen nicht überholt werden! Es gibt auch ein Schlussfahrzeug, das am Ende diverse Aufgaben übernimmt. Fahrzeuge sollten vor dem Schlussfahrzeug zu den jeweiligen Etappen kommen, da die Sonderprüfungsstationen dann geschlossen werden.

Roadbook
Das Roadbook ist aufgebaut nach KM und Meilen. Es sind die Gesamtstrecken und auch die Abschnittsstrecken angeführt. Zudem gibt es Richtungspfeile, die nicht punktgenau den Kreuzungsgegebenheiten entsprechen müssen, aber durch die Richtungsangaben und Beschreibungen ist der Weg gut dargestellt. Zu beachten ist eine Tachoabweichung, die durch das jeweilige Fahrzeug oder einem unterschiedlichen Luftdruck gegeben sein kann. Zudem können Fehler beinhaltet sein. Es sollte nach dem Roadbook gefahren werden, wobei die Verwendung von elektronischen Navigationsgeräten zur Unterstützung erlaubt ist.

Strafpunktevergabe

Punkte werden nach dem Strafpunktesystem vergeben. D.h. eine Abweichung der Zielvorgabe (1 CM = 10 Strafpunkte oder 1/100sek = 1 Strafpunkte usw.) Letztendlich ist das Team mit den wenigsten Strafpunkten der Sieger des Bewerbs. Bei Radialmessungen (Reifenumfangsmessung können die Messungen in Grad mit Punkten, aber auch in cm gemessen werden (10 Punkte Messsystem). Dies kann je nach Messsystem abweichend angewendet werden. Am Sonntag wird im Zuge der Siegerehrung das Gesamtergebnis präsentiert. Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in den Startkarten eingetragen und abgesammelt, wobei das Zwischenergebnis nicht unbedingt am gleichen Tag nachgetragen werden kann. Wir sind bestrebt, dass die Teams ihre Ergebnisse online am Folgetag einsehen können. Gleiches gilt für die Gesamtwertung. Es können auch nur physisch abgegebene Startkarten berücksichtigt werden. Wie auf den Startkarten angeführt, gibt es die Empfehlung, die Startkarten regelmäßig abzufotografieren, damit diese im Verlustfall unverzüglich gemeldet werden können. Die fotografierten Daten werden berücksichtigt, sofern diese auch rechtzeitig abgegeben werden. Sind Zweifel an einer Sonderprüfung gegeben, sind diese dort auch unverzüglich zu melden und nicht am Tagesende. Sollten in Auswertungen Fehler festgestellt werden, bitten wir diese gleich zu reklamieren. Sind Prämierungen beeinträchtigt, behält sich der Veranstalter auch vor, dass diese noch nachträglich korrigiert werden.

Stornierung

Bei Stornierung der verbindlichen Anmeldung ab 4 Wochen vor der Durchführung, wird die Startgebühr nicht rückerstattet. Wir bitten um Verständnis, da der Aufwand im Vorfeld für die individuelle Erstellung der Drucksorten (Fahrzeugbeklebungen, Fahrerkarten, Meldungen an Verkehrsbehörden und Zusammenstellung der Starterpakete) sehr groß ist. Nicht eingezahlte Anmeldegebühren sind dennoch zu entrichten.  Für höhere Gewalt, die die Durchführung einschränken oder gar eine Absage unvermeidbar ist, haftet der Veranstalter nicht. 

 

Wir sind bestrebt und motiviert, die Veranstaltung bei jedem Wetter durchzuführen und fühlen uns auch unseren unermüdlichen Helfern verpflichtet.

 

Wir wünschen eine Gute und unfallfreie Fahrt