Durchführungsbestimmungen

 Die 1. Auflage der Inn-Salzach-Classic ist eine gemeinsame Veranstaltung mit dem Tourismusverband s’Endeckerviertel. Besonderer Dank gilt die Bezirksverwaltungsbehörde Braunau, die uns im Vorfeld bis zur Durchführung besonders kooperativ unterstützt haben. Dazu bitten wir jeden Teilnehmer um ein „Rücksichtsvolles Verhalten“ und die Vermeidung von unnötigen Lärm, besonders in Siedlungsbereichen oder engen Straßendurchführten. Auch auf Kinder und Tiere ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. 

 

Keine Haftung durch den Veranstalter

Jegliche Haftung für entstandene Schäden, direkt oder indirekt haftet der Fahrzeuglenker selbst. Als Veranstalter prüfen wir nicht die behördliche Zulassung oder technischen Zustand eines Fahrzeuges. Wir gehen davon aus, dass die Fahrzeuge entsprechend vom Lenker kontrolliert wurden und auch eine entsprechende Betriebserlaubnis besitzen.

 

Fahrerwechsel
Wird während der Fahrt der Fahrer oder Beifahrer gewechselt, ist dies zugelassen, sofern dieser auch eine entsprechende Lenkerberechtigung besitzt. Achtung im deutschen Hoheitsgebiet! In Österreich sind Fahrzeuge mit einer abgelaufener §57a Überprüfung noch 4 Monate zum Verkehr zugelassen, sofern keine technischen Mängel vorliegen. In Deutschland gilt diese Regelung nicht! In solchen Fällen gibt es eine alternative Routenführung für Sonntag, wo auch kein Nachteil (Passierkontrolle oder Sonderprüfungsabzug) besteht.

 

Startreihung
Die Startreihung obliegt der Organisation, es wird nach dem Baujahr gestartet, und es können Fahrzeug eingeschoben werden, die ggf. auch eine Sonderfunktion wie (Aufsicht, medizinisches Begleitfahrzeug, oder Serviceaufsicht) durchführen. Gewertet wird nach Epochen bis Baujahr 1975 in der Epoche 1, ab dem Baujahr 1976 werden die Fahrzeuge in der Epoche 2 gewertet. Für Lotusfahrzeuge und Fahrzeuge die nicht mehr produziert werden gibt es eine eigene Zulassung. Eine Wertung von Damen-Teams unabhängig der Epochen wird unter DW (Damenwertung) gewertet.

 

Das Starterfahrzeug und Schlussfahrzeug
Das Starterfahrzeug darf nicht überholt werden! Es gibt am Ende noch ein Schlussfahrzeug, das am Ende diverse Aufgaben übernimmt. Es sollten die Fahrzeuge vor dem Schlussfahrzeug zu den jeweiligen Etappen kommen, sofern dieses nicht für Sondereinsätze abgezogen werden. Diese Fahrzeuge sind an höheren Startnummern oder Sonderkennzeichnungen (Buchstaben bei der Startnummer) zu erkennen.

 

Roadbook
Das gebundene Roadpunkt ist aufgebaut nach KM und Meilen. Es sind die Gesamtstrecken und auch die Abschnittsstrecken angeführt. Zudem gibt es Richtungspfeile, die nicht genau den Kreuzungsgegebenheiten entsprechen müssen, aber durch die Richtungspfeile und Beschreibungen ist der Weg beschrieben. Zu beachten ist eine Tachoabweichung, die durch das jeweilige Fahrzeug oder eines unterschiedlichen Luftdrucks gegeben sein kann. Zudem können auch Fehler beinhaltet sein. Fahrer dürfen bei der 1. Auflage der Inn-Salzach-Classic auch elektronische Navigationsgeräte zur Unterstützung verwenden.

 

Strafpunktevergabe
Punkte werden nach dem Strafpunktesystem vergeben. D.h. eine Abweisung der Zielvorgabe (1 CM = 10 Strafpunkte oder 1/100sek = 1 Strafpunkte usw. Letztendlich ist das Team mit den wenigsten Strafpunkten die Sieger des/der Bewerbe. Bei Radialmessungen (Reifenumfangsmessung können die Messungen in Grad mit 2 Punkten, aber auch in cm gemessen werden (10 Punkte Messsystem). Dies kann je nach Messsystem abweichende des Roadbooks angewendet werden. Am Sonntag wird im Zuge der Siegerehrung das Gesamtergebnis präsentiert. Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in den Startkarten eingetragen und bei Zielerreichung eingesammelt, wobei das Zwischenergebnis noch in der Nacht eingetragen wird, sodass die Teams ihre Ergebnisse online am spätestens am Folgetag veröffentlicht einsehen können. Eine Gesamtliste liegt auch bei der Siegerehrung auf. Es können auch nur physisch abgegebene Startkarten berücksichtigt werden. Wie auf den Startkarten angeführt ist eine Empfehlung, die Startkarten sich öfters abzufotografieren, damit diese im Verlustfall unverzüglich gemeldet werden und die fotografierten Daten können so auch berücksichtigt werden, sofern diese auch rechtzeitig abgegeben werden. Sind Zweifel an einer Sonderprüfung gegeben, sind diese dort auch unverzüglich zu reklamieren und nicht am Tagesende. Sollten in Auswertungen Fehler festgestellt werden, können diese binnen 12 Stunden nach der Veröffentlichung reklamiert werden. Sind Prämierungen beeinträchtigt, behält sich der Veranstalter auch vor, dass diese noch nachträglich korrigiert werden.

 

 

Wir wünschen eine Gute und unfallfreie Fahrt